Hinweise

Zahlungsweise:
Bei Kursen des Fachbereichs "7 - Sprachen" sowie bei Vorträgen werden die Teilnehmergebühren vom Dozenten oder einem VHS-Mitarbeiter eingesammelt. Bei allen "teilnehmerbegrenzten Kursen" erteilen Sie mit der Anmeldung die Erlaubnis zur Gebührenabbuchung von Ihrem Konto. Für alle anderen Kurse überweisen Sie bitte die Kursgebühren auf ein Konto des Ortes, in dem der Kurs stattfindet. Gebühren für den Fachbereich "0 - Exkursionen/Seminare" werden bitte auf ein Konto der Stadtkasse Salzkotten überwiesen. VHS-Überweisungsformulare liegen in allen Banken und Sparkassen aus.

Konten des VHS-Zweckverbandes:
Stadtkasse Büren
Sparkasse Paderborn
Volksbank Büren/Salzkotten
Volksbank Paderborn
Nr. 50 002 096
Nr. 110 001 101
Nr. 910 2300 400
BLZ 472 501 01
BLZ 472 616 03
BLZ 472 601 21
Stadtkasse Delbrück
Stadtsparkasse Delbrück
Volksbank Delbrück
Volksbank Paderborn
Volksbank Westenholz
Volksbank Westerloh
Nr. 752
Nr. 10 014 0000
Nr. 911 2080 800
Nr. 720 201
Nr. 410 800
BLZ 472 517 40
BLZ 472 627 03
BLZ 472 601 21
BLZ 472 626 26
BLZ 472 634 72
Stadtkasse Salzkotten
Volksbank Büren/Salzkotten
Sparkasse Paderborn
Volksbank Paderborn
Nr. 15 433 310
Nr. 51 000 461
Nr. 913 2102 800
BLZ 472 616 03
BLZ 472 501 01
BLZ 472 601 21
Stadtkasse Bad Wünnenberg
Sparkasse Paderborn
Volksbank Büren/Salzkotten
Nr. 53 000 501
Nr. 330 075 400
BLZ 472 501 01
BLZ 472 616 03

Allgemeine Hinweise und Teilnahmebedingungen
Die Angebote der VHS sind grundsätzlich für alle Personen nach Beendigung des 16. Lebensjahres offen. In begründeten Ausnahmefällen kann der VHS-Leiter auch jüngere Hörer zulassen. Veranstaltungen können in der Regel nur duchgeführt werden, wenn mindestens 10 Personen teilnehmen. Diese Zahl muss am zweiten Kursabend erreicht sein.

Anmeldung für "Fahrten, Exkursionen..."
Eine Anmeldung ist nur nach telefonischer Platzreservierung bei der VHS Hauptgeschäftsstelle Tel.: 05258/930316 möglich. Kostenbefreiende Abmeldungen werden nur bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung in schriftlicher Form entgegen genommen. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die VHS erfolgt nicht. Die genauen Abfahrtzeiten werden vor Beginn schriftlich mitgeteilt.

Anmeldung für "teilnehmerbegrenzte" Kurse
Wer einen teilnehmerbegrenzten Kursus belegen möchte, muss sich bei einer der Geschäftsstellen/Bürgerbüro im Rathaus Büren, Delbrück, Salzkotten, Bad Wünnenberg oder der Hauptgeschäftsstelle anmelden. Eine telefonische Anmeldung ist nur in Verbindung mit einem Gebühreneinzugsverfahren möglich. Die Anmeldung für einen Kursus ist verbindlich. Kostenbefreiende Abmeldungen werden nur bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung in schriftlicher Form entgegen genommen. Bei teilneh-merbegrenzten Kursen ist k e i n Probeabend möglich! Wer einen Kursus belegt und nicht erscheint - ohne rechtzeitige Abmeldung - hat sich zur Zahlung der Teilnehmergebühr verpflichtet.

Anmeldung für "nicht teilnehmerbegrenzte" Kurse
Für alle anderen Kurse, Seminare usw. erfolgt die verbindliche Anmeldung mit der Eintragung in die Teilnehmerliste des Kursusleiters. Bei "nichtteilnehmerbegrenzten" Kursen besteht die Möglichkeit am 1. Abend zur Information kostenlos an einer Veranstaltung teilzunehmen. Wer seinen Namen nach diesem Informationsabend nicht persönlich aus der Teilnehmerliste ausstreicht, hat sich zur Entrichtung der Hörergebühr verpflichtet.

Gebühren
Die im Arbeitsplan der VHS ausgewiesene Hörergebühr ist am 1. Kurstag, spätestens jedoch zu Beginn des 2. Veranstaltungstages fällig. Sie wird mit Hilfe des Lastschriftverfahrens eingezogen (teilnehmerbegrenzte Kurse) oder ist mit Hilfe eines der bei den Geldinstituten ausliegenden Zahlscheine auf das jeweilige Konto des VHS-Zweckverbandes zu überweisen (nicht teilnehmerbegrenzte Kurse). - Bei dem Besuch mehrerer Kurse in verschiedenen Städten des Zweckverbandes ist für jeden Kursus ein gesonderter Zahlungsvordruck zu benutzen. - Die Abwesenheit von Lehrveranstaltungen nach ein- oder mehrmaliger Teilnahme verpflichtet den Hörer gleichermaßen zur Entrichtung der vollen Veranstaltungsgebühr. Für Einzelvorträge wird eine Gebühr an der Abendkasse erhoben. - Gebührenermäßigung: siehe §4 der Gebührensatzung im Anschluss, Rückzahlung von Gebühren: s. Bestimmungen der Gebührensatzung.

Nebenkosten
Nebenkosten für Unterrichtsmaterialien (Lehrmittel, Lebensmittel, Werkmaterialien u.a.) sind vom Hörer zu übernehmen. Die Kursleiter sind ermächtigt, die Kosten für verauslagte Unterrichtsmaterialien anteilmäßig von den Kursteilnehmern einzuziehen. Kann ein Kursteilnehmer an einem Veranstaltungsabend, für den Unterrichtsmaterialien besorgt werden mussten, nicht teilnehmen, so ist der Kursleiter rechtzeitig zu informieren. Andernfalls sind dem Kursleiter die Auslagen zu erstatten.

Teilnahmebescheinigungen
Auf Wunsch kann nach Abschluss eines Kurses gegen eine Gebühr von 1,50 eine Teilnahmebescheingigung über den regelmäßigen Besuch ausgestellt werden. Sie enthält keine Leistungsbewertung. Ihre Ausstellung ist nur möglich bei einem Besuch von mindestens 80 % der durchgeführten Kursabende.

Ferien
Während der Schulferien in NRW finden keine Kurse, Seminare oder Arbeitsgemeinschaften der VHS statt.

Haftung
Der Volkshochschul-Zweckverband übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder Sachschaden. Bei Unfall haftet die VHS nur, soweit sie ein vorsätzliches Verschulden trifft.

Hausordnung
Die VHS ist Gast in allen Gebäuden, in denen ihre Veranstaltungen durchgeführt werden. Wir bitten Sie, die dort geltende Hausordnung zu beachten, d.h. u.a. kommunales (gemeinsames) Eigentum mindestens so gut zu behandeln wie das eigene und vor allem in den Unterrichtsräumen nicht zu rauchen.

Hinweis
Programmänderungen im jeweiligen VHS-Arbeitsplan bleiben vorbehalten. Die Lehrveranstaltungen werden in Unterrichtsstunden = 45 Minuten durchgeführt. - Wenn Sie an einem Kursus interessiert sind, den Sie bisher in unserem Programm nicht gefunden haben, so melden Sie sich bitte bei der Hauptgeschäftsstelle der VHS (Tel.: 05258-930316 / Fax: 05258-4596). Finden Sie noch andere Hörer mit den gleichen Wünschen, werden wir bemüht sein, einen entsprechenden Kursus einzurichten. - Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Semester, ein erfreuliches Vorwärtskommen und einen vollen Erfolg.
Ihr VHS-Team

AUSZUG AUS DER GEBÜHRENSATZUNG
Mindestteilnehmerzahl (§ 2)
Voraussetzung für die Durchführung von Kursen ist in der Regel eine Teilnehmerzahl von 10 eingeschriebenen Personen. Diese Mindestteilnehmerzahl muß spätestens am 2. Kursabend erreicht sein. Der VHS-Leiter kann im Einvernehmen mit dem Verbandsvorsteher in besonderen Fällen hiervon eine Ausnahme machen. - Sollten auf Wunsch der Hörer VHS-Veranstaltungen mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt werden, kann vom Leiter der Volkshochschule im Einvernehmen mit dem Verbandsvorsteher ein Gebührenaufschlag festgesetzt werden. Er kann, muß aber nicht kostendeckend sein.

Ermäßigung von Gebühren (§ 4)
Die Volkshochschule kann beim Nachweis der nachstehend genannten Voraussetzungen den Teilnehmern für den Besuch von Kursen und Vorträgen eine Gebührenermäßigung gewähren,
a) Empfängern von Arbeitslosenunterstützung und jugendlichen Arbeitslosen,
b) Sozialhilfeempfängern,
c) Schwerbehinderten,
d) Schülern, Studenten und Auszubildenden,
e) Wehrpflichtigen während der Ableistung des Wehr- oder Ersatzdienstes,
f) bei "Kursen für Mutter/Vater und Kind" schließt die angegebene Gebühr 1 Erwachsenen in Begleitung eines Kindes ein. Für jedes weitere Kind ermäßigt sich die angegebene Gebühr ebenfalls um 50
g) Kursteilnehmern, die einen Familienpass vorlegen, der auf ihren Namen ausgestellt ist.
h) Jugendleiter im Besitz einer auf ihren Namen ausgestellten u. gültigen Jugendleiter-Card
Eine nachträgliche Gebührenermäßigung ist nicht möglich. Ausgenommen von der Ermäßigung sind Exkursionen, Seminare, Veranstaltungen im Fachbereich "0".
Zusätzliche Materialkosten (§ 5)
Im allgemeinen beschaffen sich die Teilnehmer die benötigten Lehr- und Lernmittel auf ihre Kosten selbst. In Fällen, in denen der Dozent Lehr- und Lernmittel für alle Teilnehmer des Kurses besorgt (z.B. bei Koch- und Backkursen, Kreativkursen u.ä.) werden die entstehenden Kosten anteilmäßig auf die Kursteilnehmer umgelegt und an den Dozenten direkt bezahlt.
Zahlungsweise (§ 6)
Wer eine VHS-Veranstaltung besucht, ist zur Zahlung der Gesamtgebühr verpflichtet, auch wenn diese Veranstaltung durch den Teilnehmer nicht regelmäßig besucht oder der Besuch vorzeitig abgebrochen wird. Die Belegung einzelner Unterrichtseinheiten ist nicht möglich.
Rückzahlung von Gebühren (§ 7)
Die Gebühr wird von der Volkshochschule zurückerstattet,
a) in voller Höhe, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muß oder von der VHS abgebrochen wird.
b) anteilig bis zu 50 % der Kursgebühr, wenn sich nach Ablauf der ersten Hälfte des Kurses ergibt, dass ein Teilnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen (z.B. längere Krankheit) nicht in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Beweislast trägt der Teilnehmer.